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Seit einigen Wochen tritt dieser Begriff vermehrt in die Öffentlichkeit. Der Grund liegt auf der Hand. Die Nachfrage nach dieser Versicherungslösung ist kontinuierlich gestiegen. Diese Nachfrage impliziert natürlich auch konkrete Fragen dazu.

Betriebsschließungen - Wann wird geleistet?

Leistet der Versicherer auch bei einer Betriebsschließung aufgrund von Corona?
Kann ich noch einen Vertrag abschließen?

Diese und weitere Fragen sind legitim und leider auch oft mit Existenzängsten verbunden.
Eine der Branchen, die besonders davon betroffen sind, ist die gesamte Gastronomiebranche.
Manche Versicherer haben bereits Ende Februar die Annahme von Anträgen eingestellt. Nach und nach sind immer mehr Versicherer diesem Beispiel gefolgt.

Was ist der Grund? Natürlich der Corona-Virus.

Wichtig an dieser Stelle, keinesfalls leistet jede Betriebsschließungsversicherung wegen einer meldepflichtigen Krankheit oder Krankheitserregern, die Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Der Corona-Virus wurde zum 01.02.2020 in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen bzw. explizit um das Corona-Virus erweitert (s. CorViMV).

Wer bekommt noch eine Betriebsschließungsversicherung?

• Arztpraxen für Allgemeinmedizin,
• Facharztpraxen und
• Zahnarztpraxen

 Sie haben eine bestehende Betriebsschließungsversicherung? Prüfen Sie in jedem Fall, ob Ihr best. Vertrag auch bei einer behördlichen Betriebsschließung aufgrund des Corona-Virus leistet?

Sie haben noch keine Betriebsschließungsversicherung und gehören folgenden Bereichen an:

• Arztpraxen für Allgemeinmedizin,
• Facharztpraxen und
• Zahnarztpraxen

 Sie sind sich nicht sicher? Kein Problem, gerne prüfe ich Ihre Verträge, ob der Baustein - Betriebsschließungsversicherung vorhanden ist. Ist keine vorhanden, dann besteht aktuell noch die Möglichkeit eben diese Absicherung für Ihre Praxis auf den Weg zu bringen. Keiner kann verlässlich sagen wie lange das noch möglich ist.

Handeln Sie schnell und nehmen Sie mit mir Kontakt auf!

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